Corona
In mehreren Bundesländern müssen Gaststätten und ausgewählte Betriebe Kontaktlisten führen. Diese sollen eigentlich ausschließlich Gesundheitsämter nutzen um weitere Kontaktpersonen zu benachrichtigen. Aber wo Daten erhoben werden, sind schnell Begehrlichkeiten geweckt.
Dürfen die das?
16. November. 2020