Datenschutzbehörden kontrollieren ob Tracking auf Internetseiten rechtskonform ist

Datenschutzbehörden interessieren sich für Tracking-Dienste und Cookies auf Internetseiten

Mehrere Datenschutzbehörden haben angekündigt den Einsatz von Tracking-Diensten auf Internetseiten zu prüfen. Es wird nicht nur nach Google-Diensten oder Facebook-Pixeln gefragt.

Es wird abgefragt, ob Geräte-ID oder Flash-Objekte abgespeichert werden. Werden Fingerprints erstellt, welche URL der Nutzer werden gespeichert, welche Drittanbieter haben Zugriff auf die Daten.

Wie werden die Nutzer informiert und aufgeklärt, wie können sie widersprechen. Wie kann die Einwilligung widerrufen werden.

Das ist nur ein Bruchteil der Fragen aus den 9 Seiten des Fragebogens, den Sie unten in den Quellennachweisen finden. Ein Mitbürger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz, bei dem LFDI Baden-Würtemberg die Fragebogen angefragt.

Gut, was geht mich das an, ich bin nur eine kleine Dienstleisterin

Verantwortliche sollten sich nicht darauf verlassen, dass ihre Internetseiten zu klein sind um für die Datenschutzbehörden interessant zu sein. Es sind nicht nur die großen, die dafür sorgen das von jedem der das Internet nutzt Profile angelegt werden, die vielen kleinen Unternehmens- und Semi privaten Internetseiten sorgen oft ohne Wissen für großen Nachschub. Es ist davon auszugehen, dass Datenschutzbehörden bei Prüfungen (z.B. bei Beschwerden einzelner Nutzer) den Fragebogen ebenfalls nutzen.

Wer glaubt, die Datenschutzbehörden gucken sich jede Internetseite einzeln an, der unterschätzt die Möglichkeiten. Es wäre nicht das erste mal, das Datenschutzbehörden mit kleinen Programmen (bots) Internetseiten überprüfen um danach entsprechende Fragebögen zu verschicken.

Können Sie die Frage beantworten, welche Cookies auf Ihrer Internetseite gesetzt werden? Wissen Sie ob es ein Reines First-Party Cookie ist oder doch ein First-Party Cookie der auch von Drittdienstleistern ausgelesen wird? Welche Dienste von Dritten sind auf Ihrer Internetseite eingebunden.

Einen ersten Test können Sie auf der Internetseite Webbkoll durchführen. Geben Sie in dem Formularfeld die Domain Ihrer Internetseite ein und klicken Sie auf „Check“. Nach kurzer Wartezeit bekommen Sie einen ersten Überblick ob und wenn an wen Daten weitergegeben werden.

Was ist zu tun?

Es sollte eine umfassende Prüfung der auf Ihrer Internetseite eingesetzten Tracking-Tools, Cookies und eingebunden Scripte und Bibliotheken durchgeführt werden. Für Dienste die nicht deaktiviert oder gelöscht werden können oder sollen, muss eine Abfrage implementiert werden, die vor der Datenerfassung eine ausführliche informative Einwilligung erfragt. Vor Einwilligung dürfen keine Daten verarbeitet oder auf dem Endgerät der Nutzerin gespeichert werden. Eine Einwilligung darf auch nicht zur Bedingung gemacht werden um die Internetseiten zu nutzen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung kontaktieren Sie mich über E-Mail oder telefonisch.